Baurecht

Im Baurecht- und Architektenrecht vertreten wir Sie im Zusammenhang mit der Geltendmachung werkvertraglicher Honoraransprüche, aber auch der Durchsetzung von Erfüllungs-, Nachbesserungs- und Mangelgewährleistungs-ansprüchen. Weiter betreiben wir für Sie die Aufklärung von Mängeln im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Die Ausgestaltung und Überprüfung von Werkverträgen
  • Die Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche
  • Die Durchsetzung von Erfüllungs-, Nachbesserungs- und Mangelgewähr-leistungsansprüchen
  • Die Beweissicherung
  • Im Bauprozess

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

Mietrecht
Verkehrsrecht